Zu einer Gesprächsrunde kamen wir heute mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), Youtube und mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen.
Thema des Gesprächskreises war das Urheberrecht "Praktische Erfahrungen mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbesondere durch die Regelungen zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen im Urheberrechtsdienstegesetz“.
Das UrhDaG regelt die Haftung von Plattformen (Dienstanbieter) für urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden. Im Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien vereinbart, dass wir die Informations- und Meinungsfreiheit auch bei automatisierten Entscheidungsmechanismen sicherstellen wollen.
Daher haben wir diese Akteure heute eingeladen, um ihre praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung der DSM-RL mit uns zu teilen. Vielen Dank für den wertvollen und konstruktiven Austausch.
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