Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024
Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheim-Zuzahlung zum 1. Januar 2024
Weitere Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und aller anderen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025
Entlastungsbudget: Flexiblerer Abruf von Mitteln der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025
Für Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2024 vorgezogen. Das haben wir erfolgreich durchgesetzt!
Pflegeunterstützungsgeld: Längere Unterstützung für pflegende Angehörige
Besserer Reha- und Vorsorgezugang für pflegende Angehörige
So stabilisieren wir die Pflegeversicherung finanziell:
Der Beitragssatz steigt moderat auf 3,4 Prozent
An die Lebenssituation angepasste Beitragssätze für die Pflegeversicherung: Kinderreiche Familien zahlen künftig weniger.
Wir sorgen für mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und entlasten kinderreiche Familien bei den Beitragssätzen!
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