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Wahlprüfungsausschuss: Neuauszählung der Bundestagswahl?

  • macitkaraahmetoglu
  • 18. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Ein prominenter Untersuchungsfall: Keiner der Vorwürfe des BSW hatte sich bestätigt.
Ein prominenter Untersuchungsfall: Keiner der Vorwürfe des BSW hatte sich bestätigt.

Der Wahlprüfungsausschuss hat unter meinem Vorsitz nun abschließend über die Wahleinsprüche des BSW beraten, soweit diese auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl vom Februar 2025 gerichtet waren. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, dem Plenum des Bundestages zu empfehlen, diese Einsprüche zurückzuweisen.


Die Einsprüche des BSW wurden umfassend und sorgfältig geprüft. Sämtlichen vom BSW vorgetragenen konkreten Sachverhalten wurde nachgegangen. Keiner dieser Vorwürfe hat sich bestätigt. So beruhte etwa die Beanstandung angeblich fehlender Stimmen in einem Wahlbezirk darauf, dass die betroffenen Stimmen tatsächlich per Briefwahl abgegeben und ordnungsgemäß im gesonderten Briefwahlbezirk gezählt worden waren.


Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht es darüber hinaus nicht aus, auf ein knappes Wahlergebnis oder vermeintliche Auffälligkeiten im Wahlergebnis hinzuweisen, ohne konkrete Wahlfehler zu benennen. Unzulässig ist beispielsweise der pauschale Schluss der Einspruchsführer, es sei „lebensfremd“ und „extrem unwahrscheinlich“, dass eine festgestellte Vertauschung von Erst- und Zweitstimmzetteln auf diesen Wahlbezirk beschränkt gewesen sei. Solche Vermutungen rechtfertigen keine flächendeckende Nachzählung. Im Gegenteil zeigt die Korrektur solcher Fehler zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis, dass die vorgesehenen Prüfmechanismen funktionsfähig sind.Die in den vergangenen Monaten erhobenen Vorwürfe der Befangenheit und Verzögerung sind unbegründet und inakzeptabel. Der Bevollmächtigte des BSW legte die Einsprüche erst am letzten Tag der zweimonatigen Frist ein. Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin sowie aller 16 Landeswahlleitungen gingen am 4. Juli 2025 ein. Nach Fristverlängerung erging die Erwiderung des BSW am 26. August 2025, ergänzt am 20. Oktober 2025; allein diese vom BSW vorgelegten Unterlagen umfassten über 1.000 Seiten. An der anschließenden Prüfdauer von rund drei Monaten zeigt sich, dass der Ausschuss zügig, sorgfältig und mit der gebotenen Priorität entschieden hat.

 
 
 

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