Dafür haben wir diese Woche im Bundestag das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt beschlossen.
Unser Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben zu integrieren - wenn sie wollen und können. Deshalb belohnen wir Unternehmen, die mitmachen, und verschärfen die Strafen für Unternehmen, die das nicht tun. Denn ab einer Größe von 20 Mitarbeitenden müssen Unternehmen eigentlich auch Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.
Sie sollten 5 Prozent der Belegschaft ausmachen.
Man hört es überall: Wir haben Fachkräftemangel. Da ergibt es keinen Sinn, die Potenziale von Menschen mit Behinderung nicht zu beachten. Das betont auch Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil immer wieder. "Gleichzeitig ist es sozial ungerecht", so Heil. "Deshalb müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit bringen."
Reguläre Arbeit? Was heißt das?
Der sogenannte reguläre Arbeitsmarkt (auch erster Arbeitsmarkt) ist der, auf dem regulär Geld verdient wird - viel mehr als auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Der zweite Arbeitsmarkt beschreibt meist staatlich subventionierte Arbeitsverhältnisse.
Das ist auch wichtig, aber wir finden: Da geht mehr.
Denn mit mehr Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt gewinnen wir nicht nur die Kompetenz von Menschen mit Behinderung, sondern bieten ihnen auch mehr Teilhabe in dieser Gesellschaft. Deshalb haben Verbände der Menschen mit Behinderung einen solchen Schritt auch seit Jahren gefordert. Leider wurde das durch die Union immer blockiert. Dabei sind Menschen mit Behinderung, die arbeitslos sind, oft gut qualifiziert. Sie haben häufig mehr Qualifikationen als Menschen ohne Behinderung, die arbeitslos sind und Probleme haben, einen Arbeitsplatz zu finden.
Klar ist: Der Arbeitsmarkt soll allen Menschen offenstehen.
Nur ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein starker Arbeitsmarkt!
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