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Soziale Gerechtigkeit

Geringverdiener und mittlere Einkommen entlasten

Wir werden Menschen mit niedrigem und mittleren Einkommen durch eine Einkommenssteuerreform weiter finanziell entlasten. Dadurch stärken wir die Kaufkraft in unserem Land und machen einen wichtigen Schritt hin zu einem besseren Leben. Gleichzeitig wollen wir die Steuer für Spitzenverdiener (ledige 250.000 / verheiratete 500.000 Euro pro Jahr) um 3 Prozent erhöhen und eine Vermögenssteuer für besonders Reiche einführen.

Mindestlohn erhöhen

Der Mindestlohn wurde auf 12 Euro erhöht. Gleichzeitig wurden die Spielräume für weitere Erhöhungen in der Zukunft ausgeweitet. Denn wir sind der Meinung, dass Arbeit auch geschätzt werden muss. Dazu gehört auch eine vernünftige Bezahlung. Wer Vollzeit arbeiten geht, muss genug Geld verdienen, um ein Leben in Würde führen zu können.

Bürgerversicherung

Wir werden eine solidarisch finanzierte Bürgerversicherung einführen, in der jeder versichert ist. Damit schaffen wir einen einheitlichen Zugang zu medizinischer Versorgung auf hohem Niveau und beenden die Zweiklassenmedizin. Gesundheit ist keine Ware, deshalb müssen die Bedürfnisse der Bürger*innen im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig stellen wir damit gute Arbeitsbedingungen und vernünftige Löhne in der Pflege und im medizinischen Sektor sicher.

 

Familien stärken

Wir wollen Eltern finanziell entlasten. Dazu gehört auch eine kostenlose Bildung von der Kita bis zur Hochschule/der Universität oder dem Meister. Gleichzeitig werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wir werden ein Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit einführen. Die erste Säule sind zwei Wochen Elternschaftszeit direkt nach Geburt eines Kindes, auf die jeder Vater bzw. der/die Partner*in kurzfristig und sozial abgesichert Anspruch hat. Wir werden damit Familien mit Kindern in ihrer allerersten Phase unterstützen und die Voraussetzungen für eine gerechtere Aufteilung von Sorgeaufgaben schaffen.

Die zweite Säule ist die Familienarbeitszeit, mit der wir den derzeitigen Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus zu einer flexiblen, geförderten Elternteilzeit nach dem ersten Lebensjahr eines Kindes ausbauen werden. Wenn in Paarfamilien beide Elternteile gleichzeitig oder Alleinerziehende etwas weniger als Vollzeit arbeiten, sollen sie zukünftig je zehn Monate Elterngeld Plus erhalten – mindestens 200 und höchstens 900 Euro. Diese Leistung kann so lange genutzt werden, wie auch der Anspruch auf Elternzeit gilt, also bis zum achten Geburtstag des Kindes. Denn auch jenseits des Kleinkindalters brauchen Eltern Zeit für ihre Kinder, sei es bei der Einschulung, weil ein Umzug ansteht oder ein Kind einfach mehr unterstützt werden muss als andere. Die dritte Säule ist die dauerhafte Ausweitung der pandemiebedingt erhöhten Kinderkrankentage auf 20 Tage pro Kind, Jahr und Elternteil (als „Elterngeld akut“) – bei mehr als zwei Kindern maximal 45 Tage pro Elternteil und 90 Tage für Alleinerziehende. Kinderkrankentage waren schon vor Corona oft zu knapp – gerade bei jüngeren Kindern, die in den ersten Kita-Jahren häufig krank werden. Darüber hinaus soll künftig auch anderer kurzzeitiger Betreuungsbedarf über das „Elterngeld akut“ organisiert werden können.

Unser Modell der Familienpflegezeit ist die vierte Säule. Wer Angehörige pflegt, soll dabei unterstützt werden, die Pflege mit Erwerbsarbeit zu kombinieren. Das bedeutet: 15 Monate Anspruch auf Unterstützung (Lohnersatz) bei einer Arbeitszeitreduzierung für jeden nahen Angehörigen ab Pflegegrad 2, auf mehrere Pflegepersonen aufteilbar mit einer Mindestarbeitszeit von 15 bis 20 Stunden. Wichtig ist, dass Unternehmen gezielt auch die Männer ermutigen, dieses Modell zu nutzen.

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