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Europäischer Gerichtshof

Gute Nachrichten vom Europäischen Gerichtshof. Die Klage von Ungarn und Polen gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus wurde abgewiesen. Das ist ein wichtiges Urteil für ein starkes und demokratisches Europa. Künftig werden Verstöße von Mitgliedsstaaten gegen rechtsstaatliche Prinzipien der EU auch durch Mittelkürzungen sanktioniert werden können. Wer Gelder der EU annimmt, darf nicht zur Aushöhlung der Europäischen Rechtsstaatlichkeit beitragen. Nun sollten schnell die notwendigen Leitlinien zur Anwendung des Mechanismus erarbeitet werden.


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