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  • macitkaraahmetoglu

Rechtsstaat zeigt klare rote Linie

Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO verfassungswidrig ist.

Es war ein guter Tag für den Rechtsstaat.

Der Rechtsstaat braucht klare rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen. Das gilt sowohl für das Rückwirkungsverbot als auch für das Mehrfachverfolgungsverbot.


Das Argument, der Durchbruch dieser Grundsätze sei bei schwersten Straftaten gerechtfertigt, verkennt die stets drohende Gefahr des Missbrauchs. Solche rote Linien garantieren Mindestmaßstäbe auch für den Fall, dass der Rechtsstaat Defizite aufweist.


Es wäre im Übrigen ein verheerendes Zeichen in Richtung autokratisch regierter Staaten, die sich gerne auf Deutschland als Beispiel für die Einschränkung rechtsstaatlicher Regeln berufen, um dann zum Beispiel bei Terrorismusvorwurf, Rechtsstaatsgrundsätze auszuhöhlen.





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