Das SPD Wirtschaftsforum e. V. hat heute eine Arbeitssitzung zum Thema "Kreativität als Wirtschaftsfaktor - Geistiges Eigentum stärken" veranstaltet, an der ich teilgenommen habe.
Damit die Kultur- und Kreativwirtschaft sich von den Corona-Jahren erholt und sich auch in Zukunft sowohl im digitalen als auch nicht-digitalen Raum erfolgreich entwickeln kann, braucht es klare Regelungen, die ihre Kreativleistungen vor unberechtigten Eingriffen schützen und eine Monetarisierung gewährleisten. Sowohl gewerbliche als auch nicht-gewerbliche Schutzrechte spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Für mich ist der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in diesem Kontext besonders wichtig. Sowohl die Kreativen als auch die Verwertenden müssen in angemessenem Verhältnis an den Einnahmen aus den Kreativleistungen beteiligt werden sei es im Musik-, Literatur- oder Filmbereich.
Zudem sind in einer vernetzten Gesellschaft neue Möglichkeiten für Nutzer*innen entstanden selbst kreativ zu werden. Auch hierfür muss man die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, da sich Kreativität wechselseitig beeinflusst.
Mit der EU-Urheberrechtsrichtline und deren Umsetzung in deutsches Recht haben wir es aus meiner Sicht geschafft, viele unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen. Das Recht auf faire und angemessene Vergütung kreativer Leistung wurde gestärkt.
Die heute weit verbreiteten und gängigen Nutzungsformen urheberrechtlich geschützter Werke und die Rolle, die Plattformen faktisch innehaben, wurden aber gleichzeitig anerkannt und fanden erstmals Eingang in das Urheberrecht.
In der SPD-Bundestagsfraktion beschäftigen wir uns bereits mit diesen Fragen. Dabei loten wir aus, an welcher Stelle der aktuelle urheberrechtliche Rahmen bereits Lösungsansätze bietet, und wo rechtliche nachgesteuert werden muss. Hierbei kommt der auf EU-Ebene derzeit in den letzten Zügen befindlichen KI-Verordnung eine entscheidende Rolle zu.
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