Auch wenn inzwischen erste Lockerungen der Corona-Regeln in Aussicht sind und der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten scheint, ist der Arbeitsmarkt noch stark betroffen von der Pandemie. Insbesondere in Branchen wie der Veranstaltungsbranche benötigen Arbeitnehmer:innen weiter Planungssicherheit.
Dafür haben wir heute im Bundestag das Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Bis zum 30. Juni 2022 gelten weiter die erhöhten Sätze im Kurzarbeitergeld (ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 % bzw. 87 %). Minijobs bleiben anrechnungsfrei. Wenn die Zeit der Kurzarbeit für die Qualifizierung von Arbeitnehmer:innen genutzt wird, können sich die Unternehmen auch über den 31.03. hinaus die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstatten lassen.
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