Wir sorgen für mehr Transparenz bei politischer Interessenvertretung durch strengere Regeln beim Lobbyregister!
Interessenvertretung - also Lobbyismus - gehört zur politischen Meinungsbildung dazu.
Wichtig ist aber, dass nachvollziehbar bleibt, wie, wann, und wo sie auftritt - und wer unterwegs ist, um wessen Interessen zu vertreten. Deshalb gibt es seit Januar 2022 das Lobbyregister.
Damit das noch wirksamer ist, haben wir das Lobbyregister nun nochmal nachgeschärft:
Künftig müssen Lobbyist:innen auch angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen.
Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen.
Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt.
Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt.
Zusätzlich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.
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