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  • macitkaraahmetoglu

Meine erste Rede im Bundestag

Heute habe ich meine erste Rede im Bundestag gehalten, Schwerpunkt waren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet.



Hier meine Rede im Wortlaut:


Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!


Hetze und Drohungen im Internet sind noch immer allgegenwärtig, auch wenn die vorherige Justizministerin in den letzten Jahren viele Verbesserungen bewirken konnte. Insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität war hier ein wirklich großer Wurf. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Aber auch das möchte ich an dieser Stelle klarstellen: Die Anonymität im Netz werden wir hierbei nicht antasten.


Die Regierungskoalition hat sich vorgenommen, mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt rechtliche Hürden für Opfer, zum Beispiel bei Auskunftsrechten, weiter abzubauen. Wir wollen zudem bessere Beratungsangebote aufsetzen, es braucht rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Wege der Anzeigenerstattung, und auch richterlich angeordnete Account-Sperren müssen möglich sein. Es ist gut, dass wir diese Punkte im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Es ist im Sinne aller Betroffenen, dass wir hier zügig und mutig vorangehen.


Wir stehen aber auch vor Herausforderungen, bei denen die Gesetze alleine nicht weiterhelfen; die Radikalisierung innerhalb der Querdenker- und Impfgegnerszene im virtuellen Raum macht dies tagesaktuell deutlich. Nach Recherche der „Tagesschau“ gab es alleine im November und Dezember letzten Jahres über 250 Morddrohungen in öffentlich zugänglichen Gruppen des Messengers Telegram; man kann sich also leicht ausmalen, welche Dimension an vergifteten Gewaltfantasien sich in den geschlossenen Gruppen verbirgt.


Oft geht es nicht nur um rechtliche Grundlagen, sondern um Rechtsdurchsetzung. Telegram zum Beispiel hat seinen Sitz in Dubai und ignoriert konsequent gesetzliche Vorgaben Deutschlands. Wir brauchen also neue Ansätze, um dieser gefährlichen Schieflage Herr zu werden, auch auf europäischer Ebene und im Gespräch zum Beispiel mit App-Store-Anbietern.


Bei Gewalt im Netz geht es vor allem um Straftaten, die von Männern gegenüber Frauen begangen werden. Die vorangegangene Bundesregierung hat hier längst überfällige Schritte unternommen und beispielsweise das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in die Bluse unter Strafe gestellt. Auch die Neufassung des § 201a StGB war eine wichtige Anpassung.


Die Gesetzeslage wird der Schwere vieler Persönlichkeitsrechtsverletzungen, vor allem im Bereich der sexuellen Intimsphäre, aber noch immer nicht gerecht. Die Strafandrohung steht hier in keinem Verhältnis zu den Folgen der Taten. Insbesondere in der digitalen Öffentlichkeit von Internet und sozialen Medien richten solche Übergriffe in die Intimsphäre einen unfassbar großen psychischen und sozialen Schaden bei den Opfern an. In vielen Fällen ist der Schaden vergleichbar mit dem Schaden bei Sexualdelikten. Um insbesondere die sexuelle Intimsphäre besser zu schützen, benötigen wir auch hier eine entsprechende Anpassung des Strafrechts. Hierfür werbe ich um Unterstützung.


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


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