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Hilfen in Krisen-Zeiten: Bund entlastet Kommunen

In den Medien ist viel Kritik an der Bundesregierung zu lesen. Einer der Vorwürfe lautet: Sie übertrage den Kommunen Aufgaben, ohne ihnen dafür ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen.


Tatsache ist, dass in diesem Jahr sehr viele Fördermittel an die Landkreise, Städte und Gemeinden geflossen sind. Oftmals gehen die Mittel an die Bundesländer, die das Geld dann in ihrer Verantwortung verteilen.


Tatsache ist auch, dass es kompliziert ist, bei der Anzahl der Förderprogramme den Überblick zu behalten. Ich bin meinem Fraktionskollegen Martin Gerster sehr dankbar, dass er und sein Team sich die Mühe gemacht haben, die folgende Zusammenstellung zu erarbeiten.

Drei Entlastungspakete

Die Kommunen blicken auf ein herausforderndes Jahr zurück: Seit dem 24. Februar sind sie mit den schwerwiegenden und vielseitigen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine konfrontiert – von der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der ukrainischen Geflüchteten bis hin zu den Belastungen durch hohe Energiepreise.


Der Bund hat auf diese Herausforderung schnell reagiert und tut sehr viel, um die Energieversorgung zu sichern, die Bevölkerung vor existenzieller Not zu schützen und alle gut durch den Winter zu bringen. Nach den Kraftanstrengung zur Sicherung der Energieversorgung haben wir drei Entlastungspakete im Umfang von insgesamt fast 100 Mrd.


Euro und einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Mrd. Euro beschlossen, um Verbraucher:innen und Unternehmen finanziell zu entlasten und die Energiepreise zu senken. Das 100-Mrd.-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr trägt dazu bei, unsere Souveränität und unsere Demokratie wehrhaft gegen Angriffe von außen zu schützen.


Für die Kommunen bringt der Bund in großem Umfang finanzielle Mittel auf. Er geht damit abermals weit über das hinaus, wofür er finanzverfassungsrechtlich zuständig wäre. Das ist – gerade in der akuten Krise – ein richtiger Schritt.


Zugleich verstärkt sich die bereits vor der Corona-Pandemie angelegte Schieflage bei der Lastenverteilung in den öffentlichen Haushalten: Die für die Kommunalfinanzen verantwortlichen Länder sind sehr viel besser durch die Pandemie gekommen als der Bund und haben zuletzt sogar Steuerüberschüsse eingefahren. Auch die Kommunen haben die Corona-Krise finanziell gesehen gut überstanden.


Neben der zur Krisenbewältigung notwendigen Neuverschuldung des Bundes (2020-2022: 484,8 Mrd. Euro) hat der Bund auch strukturell zugunsten der Länder auf Steueranteile verzichtet.


Zudem hat der Bund schon vor der Pandemie Kosten für ureigene Länderaufgaben wie z.B. beim Digitalpakt, bei der Kinderbetreuungsfinanzierung und beim ÖPNV übernommen.


Entwicklung der öffentlichen Haushalte 2022 und 2021 (Stand November 2022; Bilanz von Jahresbeginn bis Ende September):

  • Finanzierungssaldo des Bundes: -90,8 Mrd. Euro (2021: -133,3 Mrd. Euro)

  • Finanzierungssaldo der Länder: +24,4 Mrd. Euro (2021: -0,5 Mrd. Euro)

An dieser Stelle sei auch auf den Monatsbericht des BMF November 2022[1] verwiesen mit dem Schwerpunkt „Bundespolitik und Kommunalfinanzen in Krisenzeiten“.


Im Folgenden werden die konkreten Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zugunsten der Kommunen – als nicht abschließende Auswahl – aufgeführt.


Es werden auch die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt, da viele Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Ländern und Kommunen weiterhin wirken.


Inhaltsverzeichnis


I. Unterstützung der Kommunen durch den Bund 2020-2023


2020 und 2021 (Corona-Pandemie)
  • Bund beteiligt sich an der Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen 2020 (6,1 Mrd. Euro)

  • Kompensation pandemiebedingter Mehrbelastungen im ÖPNV (3,5 Mrd. Euro)

  • Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (4 Mrd. Euro)

  • Digitalpakt Schule (1,5 Mrd. Euro)

  • Langfristig: dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 25 Prozentpunkte auf 75 Prozent (4 Mrd. Euro pro Jahr)

2022 (Ukraine-Krieg und Energiekrise)
  • Beteiligung des Bundes an den pandemiebedingten Einnahmeausfällen beim ÖPNV (1,2 Mrd. Euro), zusätzliche Regionalisierungsmittel für die Länder (+1 Mrd. Euro jährlich), die mit 3 Prozent (vorher: 1,8 Prozent) dynamisiert sind.

  • Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Geflüchteten aus der Ukraine: 2 Mrd. Euro in 2022 über Anhebung des USt-Anteils zugunsten der Länder, zusätzlich schnelle Überführung der UKR-Geflüchteten in den Rechtskreis SGB II.

2023 (Fortdauern der Auswirkungen Ukraine-Krieg und Energiekrise)
  • Bund unterstützt Länder und Kommunen bei den Kosten im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine für die Jahre 2022 und 2023 mit jeweils zusätzlich 1,5 Mrd. Euro (MPK-Beschluss vom 2.11.22; umgesetzt durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes)

  • Zusätzlich erhalten die Länder ab dem Jahr 2023 vom Bund eine allgemeine flüchtlingsbezogene Pauschale (für Geflüchtete aus anderen Ländern) von 1,25 Mrd. Euro. Diese wird verrechnet mit der bisherigen Pauschale für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (350 Mio. Euro).

Drei Entlastungspakete (ca. 100 Mrd. Euro)
  • Abschaffung EEG-Umlage (6,6 Mrd. Euro)

  • Wohngeldreform (5,1 Mrd. Euro hälftig von Bund und Ländern getragen; wird in den Kommunen aufgrund des zusätzlichen Arbeitsaufwandes z.T. kritisch gesehen)

  • Heizkostenzuschüsse

  • Zuschüsse an energieintensive Unternehmen

  • Einrichtung Abwehrschirm in 2022 (200 Mrd. Euro über den WSF) unterstützt die Kommunen auch in 2023 durch

    • Vermeidung von hohen Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer und hohen Mehrausgaben im Sozialbereich

    • Liquiditätshilfen für Stadtwerke (MPK-Beschluss vom 2. November)

    • Härtefallhilfen u. a. für

      • KMU (je 1 Mrd. Euro von Bund und Ländern)

      • Wohnungsunternehmen (abgesicherte Kredite; 1,1 Mrd. Euro)

      • Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen (8 Mrd. Euro)

      • Mieter:innen und bei selbst genutztem Wohneigentum (500 Mio. Euro)

      • Soziale Dienstleister (u. a. Vorsorge- und Reha-Einrichtungen; 1 Mrd. Euro)

      • Soziale Träger (1 Mrd. Euro)

      • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (500 Mio. Euro)

      • Kultureinrichtungen (1 Mrd. Euro)

Bewertung
  • Der Bund übernimmt – richtigerweise – in der Krise finanzpolitische Verantwortung für die Kommunen; nicht erst seit der Corona-Pandemie ist durch die zahlreichen Entlastungs- und Hilfsmaßnahmen, die z. T. dauerhaft eingerichtet wurden (z. B. KdU; Regionalisierungsmittel, Integrationspauschale), eine zunehmende Schieflage in der Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen entstanden. Diese dürfte auch in den nächsten Jahren fortbestehen, da sich der Bund auf lange Sicht finanziell verpflichtet. Nutznießer sind die Länderhaushalte.

  • Mit Blick auf steigende Zinsen stehen viele Kommunen (v. a. bei hohen Altschulden) zunehmend unter Druck. Zusätzlich sind viele Kommunalhaushalte abhängig von den Gewerbesteuerzahlungen einiger weniger Unternehmen. Daher wirken die umfassenden Entlastungsmaßnahmen z. B. für Unternehmen oder die Härtefallhilfen KMU auch zusätzlichen Risiken für die Kommunalfinanzen entgegen.


II. Schwerpunkt „Länder und Kommunen“ im Haushalt 2023

  • Bereits der zweite Haushalt in diesem Jahr, nach dem Haushalt 2022 (Beschluss im BT am 3. Juni 2022), damit auch zweiter Haushalt der „Ampel“ als Dreierbündnis.

  • Bereinigungssitzung am 10. auf den 11. November, mit 18 Stunden die längste Bereinigungssitzung der letzten zehn Jahre

  • Erster Haushalt seit 2019, bei dem die Schuldenbremse wieder vollständig gilt.

  • Regierungsentwurf 2023: Ausgaben i.H.v. 445,2 Mrd. Euro (Vergleich: 2020: 556,6 Mrd. Euro; 2021: 495,8 Mrd. Euro), davon Neuverschuldung: 17, Mrd. Euro; zusätzlich Entnahme aus der Pandemie-Rücklage notwendig (-40,5 Mrd. Euro)


Parlamentarische Veränderungen (ausgewählte Schwerpunkte)
  • Zusätzliche Ausgaben i. H. v. 31 Mrd. Euro;

  • finanziert v.a. über sonstige Einnahmen durch Auflösung von Vorsorgerücklagen, Verschiebung von EU-Mitteln aus dem europäischen Corona-Aufbaufond (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan DARP) und höherer Neuverschuldung (+28,3 Mrd. Euro); zugleich

    • niedrigere Steuereinnahmen als geplant, u. a. als Folge der MPK-Beschlüsse vom 2. November 2022 zur Unterstützung der Länder bei ÖPNV und Flüchtlings­finanzierung (5,1 Mrd. Euro) und Übertragung von Umsatzsteuerpunkten an die Länder zur Finanzierung des KiTa-Qualitätsgesetzes ab 2023.

  • Finanzierung des 3. Entlastungspakets u.a. für Bürgergeld: 2,5 Mrd. Euro; Wohngeld: 1,9 Mrd. Euro; Einmalzahlung Studierende: 0,7 Mrd. Euro;

  • Erhöhung der Regionalisierungsmittel: + 1 Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich für den ÖPNV in den Ländern, zzgl. einer Dynamisierung um 3 Prozent (statt vorher 1,8 Prozent) -> Bund unterstützt die Länder so mit 17,3 Mrd. Euro bis 2031. +1,5 Mrd. Euro für Deutschland-Ticket (49 Euro-Ticket) ab 2023.

  • 91 Mio. Euro für national bedeutsame Kulturinvestitionen und investive Kulturmaßnahmen; 50 Mio. Euro für Denkmalschutz

  • Ausgaben für den Zivilschutz, u.a. für neues Sirenenförderprogramm: 30,5 Mio. Euro

  • Bereitstellung der nötigen Mittel für die Sprach- und Integrationskurse zur schnellen Integration Geflüchteter z.B. aus der Ukraine (+153 Mio. Euro auf 757 Mio. Euro), mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht ab 2023 werden (seit Mitte 2021) Integrationskurse künftig für alle Asylbewerber von Anfang an geöffnet.

  • Mittel (109 Mio. Euro) für den Übergang des Bundesprogramms Sprach-Kitas in die Zuständigkeit der Länder.


III. Förderprogramme zugunsten von Ländern und Kommunen

  • Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur (SJK):

    • Wichtiger Hinweis: finanzielle Förderung kommunaler Infrastruktur – auch zugunsten des Breitensports – ist ausschließlich Länderaufgabe. Aktivitäten des Bundes werden vom Bundesrechnungshof kritisch beobachtet.

    • SJK ist seit 2015 erfolgreiches Bundesprogramm zum Abbau des bundesweiten kommunalen Investitionsstaus: seither wurden in 3 Projektaufrufen ca. 1,6 Mrd. Euro an Fördermitteln durch den Bund bereitgestellt. Bisher wurden über 900 Projekte bundesweit gefördert, davon 750 kommunale Sportstätten.

    • Neuer Projektaufruf 2022: 476 Mio. Euro mit neuer Förderkulisse und Fokus auf Energieeinsparung und -effizienz; erstmals auch nicht-kommunale Einrichtungen förderfähig. Aufgrund negativer Rückmeldungen aus den Kommunen nicht vom Projektträger, sondern direkt durch das BBSR umgesetzt, dafür neues Personal (49 Stellen) eingestellt. 750 Kommunen mit 995 Projektskizzen; 2,7 Mrd. Euro beantragte Förderung (fünffach überzeichnet); sehr gut angenommen, trotz kurzer Antragsfrist und veränderter Förderrichtlinie. Bund fördert maximal 45 Prozent der Gesamtkosten (maximal 6 Mio. Euro) bzw. 75 Prozent bei Kommunen in Haushaltsnotlage. Am 14.12.2022 hat der HHA 147 Projekte zur Förderung ausgewählt, davon 20 in Baden-Württemberg mit 69 Mio. Euro Fördervolumen.

    • Haushalt 2023: Erneut Mittel in Höhe von 400 Mio. Euro für eine weitere Tranche durch den Haushaltsausschuss bereitgestellt.


  • „Anpassung urbaner Räume an den Klimaschutz“ (Parkprogramm)

    • Programm unterstützt Städte und Gemeinden bei Anpassungen im Stadtgebiet an ein sich veränderndes Klima. Gefördert werden z. B. Maßnahmen, um öffentliche Park- und Grünanlagen klimaresilient zu machen, Stadtflächen zu entsiegeln und zu begrünen. Mit den Mitteln können die Kommunen öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten klimafreundlich weiterentwickeln und dringend notwendige Klimaanpassungsstrategien umsetzen. Gleichzeitig steigern wir mit solchen Projekten die Lebensqualität vor Ort und schaffen attraktive Wohnumfelder.

    • 2021 erstmals aufgesetzt mit 200 Mio. Euro, 107 Projekte ausgewählt.

    • 2022 neuer Förderaufruf mit 176 Mio. Euro (Antragsfrist: 15. Oktober)

    • Im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2023 haben wir erneut 200 Mio. Euro eingestellt. Neuer Projektaufruf voraussichtlich mit der Option, bereits eingereichte Anträge ebenfalls zu fördern


  • „Fördermaßnahme zum Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“

    • Neues Förderprogramm auf Beschluss des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2022. Konzeption und Bewirtschaftung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV):

      • Förderung von Projekten von Landkreisen, Städten und Kommunen zum natürlichen Klimaschutz. Dazu zählen Maßnahmen, die den Schutz von Klima und Biodiversität gleichzeitig voranbringen, zum Beispiel durch die Bewahrung oder Wiederherstellung von Ökosystemen. Das kann die Anlage von Blühstreifen sein, von Streuobstwiesen, Auen, Teichlandschaften, Entsiegelung von Böden, Wiederaufforstung oder Renaturierung von Wäldern. Die Projekte sollen die Lebensqualität in ländlichen Regionen verbessern.

      • In 2023: Erstmals 100 Mio. Euro aus dem KTF, über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss.

      • Die Mittel sind bis zur Vorlage eines konkreten Förderkonzeptes noch gesperrt.


  • „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

    • Neues Programm des BMFSFJ, soll in Zusammenarbeit mit und für Kinder und Jugendliche einen leichten Zugang zu Bewegung und kultureller Bildung schaffen und ihre Gesundheit ganzheitlich fördern.

    • 55 Mio. Euro stehen in 2023 zur Verfügung; Projektzeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023.

    • Förderung von Projekten und Ideen, die Jugendliche selbst planen und (mithilfe von Trägern) umsetzen, von Einzelprojekten freier Träger unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie von Angeboten über kommunale Strukturen.


IV. Unterstützung nach Politikbereich

1. Kultur

  • WSF: 1 Mrd. Euro aus dem WSF stehen insgesamt für einen Härtefallfonds zur gezielten Unterstützung von Kultureinrichtungen in der Energiekrise bereit.

  • 100 Mio. Euro für Kulturpass:

    • Pilotprojekt, um Jugendliche nach der Pandemie wieder für Kultur zu begeistern. Jugendliche, die in 2023 18 Jahre alt werden (ca. 750.000) erhalten ein Kulturguthaben i. H. v. 200 Euro. Kulturanbieter können sich auf der Plattform registrieren und z.B. Konzerte, Eintrittskarten für Museen usw. anbieten. Große Verkaufsplattformen oder Online-Eventbörsen sind ausgeschlossen.

    • Stärkt auch kleine und kommunale Kulturangebote. Konzept muss noch durch HHA freigegeben werden.


  • Mittel für investive Kulturmaßnahmen: 550 Mio. Euro (inkl. VE):

    • Der Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland auch im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse; Förderung unter anderem für Bau und Sanierungsmaßnahmen von kulturellen Einrichtungen.


  • Denkmalschutzsonderprogramm: 50 Mio. Euro (50-Prozent-Zuschuss zu Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern und Kulturgütern)


  • Amateurmusikfonds: 5 Mio. Euro:

    • Beschluss in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2023

    • Neuer Fonds im Umfang von 5 Mio. Euro zur Unterstützung von Amateurkunst und Ehrenamt, insbesondere von Chören, Orchester, um pandemiebedingte Einbußen abzumildern.

    • 14 Mio. Menschen und hunderttausende Ensembles profitieren. Ansprechpartner ist der Bundesmusikverband Chor & Orchester.


  • Festival-Förder-Fonds: 5 Mio. Euro:

    • Beschluss in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2023

    • Überführung der bisherigen Corona-bedingt gestarteten Musik-Festivalförderung in dauerhafte und klare Strukturen, konzeptbasiert und mit transparenten Kriterien.

    • Stärkt die Rolle der (populären) Musik in der Kulturförderung des Bundes



2. Zivilschutz

  • Fortführung des „Förderprogramms Sirenen“ des Bundes (+30 Mio. in 2023 und 2024)

    • Knüpft an das vorherige Sirenen-Förderprogramm 2021 und 2022 an (88 Mio. Euro), dessen Mittel schon ein halbes Jahr vor Laufzeitende vollständig bewilligt oder ausbezahlt waren.

    • Wichtig: Der Ausbau der Sireneninfrastruktur zur Warnung im Katastrophenfall ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Der Bund hatte 88 Mio. als Förderung an die Länder bereitgestellt, ohne eine finanzielle Beteiligung vorauszusetzen. Viele Länder, u. a. Baden-Württemberg hatten die Bundesmittel verausgabt, selbst aber keine eigenen Mittel eingebracht. Niedersachsen hingegen ergänzte die Bundesmittel (8 Mio. Euro) um ein eigenes Förderprogramm 2023/2024 mit 10 Mio. Euro. Die Förderung wurde dazu z. T. sehr ungleich in den Ländern verteilt.

    • Die Mittel des neuen Programms (30 Mio. Euro) sind gesperrt, bis das BMI ein Konzept vorlegt, in dem sich die Länder zu einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung bereiterklären. So wird die Wirkung des Bundesprogramms deutlich erhöht.


  • Ergänzende Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz der Länder (+5 Mio. Euro zusätzlich für die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen)

    • Für die Finanzierung der Feuerwehren sind Länder und Kommunen zuständig. Der Bund unterstützt gemäß Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) mit der sogenannten „Ergänzenden Ausstattung des Bundes“ die Länder-Kapazitäten beim Katastrophenschutz, konkret mit der Beschaffung von Zivilschutzfahrzeugen in den Bereichen Brandschutz, Betreuung, CBRN-Schutz sowie Sanitätswesen.

    • Grundlage ist das ZSKG und das von den Ländern beschlossene Ausstattungs­konzept des ergänzenden Katastrophenschutzes (2019 aktualisiert), das 5.421 Einsatzfahrzeuge sowie Ausstattung vorsieht. Ziel ist es, den Katastrophenschutz der Länder für Sonderlagen bestmöglich zu ergänzen. Dies gilt insbesondere für CBRN-Gefahren und den Massenanfall von Verletzten. Das BBK beschafft die Fahrzeuge und übergibt sie direkt den Ländern, die wiederum eigenständig die Verteilung auf die Kommunen / Feuerwehren vornehmen.

    • In der letzten WP und erneut mit Konjunkturmitteln wurde der finanzielle Beitrag des Bundes deutlich aufgestockt (+130 Mio. Euro 2019-2022); es befinden sich aktuell mehrere Hundert Fahrzeuge im Zulauf, der sich jedoch aufgrund von Liefer-Engpässen verzögert. Zur Fortführung der Beschaffung stellt der Bund im nächsten Jahr wieder fast 40 Mio. Euro (+ 5 Mio. Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf) zur Verfügung.

    • U. a. folgende Beschaffungen werden derzeit durchgeführt oder sind in Planung:

      • 520 CBRN-Fahrzeuge (Serienauslieferung ab 2024-2025)

      • 305 Fahrzeuge Dekontamination (Auslieferung 2023ff)



3. Kinderbetreuungsfinanzierung


Bisher

  • Gute-Kita-Gesetz (2019-2022): Verbesserung und Angleichung der Qualität in den Ländern, bei sprachlicher Bildung, beim Betreuungsschlüssel, bei kindgerechten Räumen: 5,5 Mrd. Euro vom Bund, Länder entscheiden, in welche Handlungsfelder investiert wird.

  • Konjunkturpaket 2020: Zusätzlich 1 Mrd. Euro für neue Betreuungsplätze, Umbaumaßnahmen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas und in der Kindertagespflege.

  • Mit bisher 5 Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“hat der Bund seit 2008 außerdem insgesamt über 4,4 Mrd. Euro für die Schaffung von über 550.000 neuen Betreuungsplätzen bereitgestellt. Die Landesregierung BW lässt sich – im Ländervergleich – leider viel Zeit bei der Umsetzung und Mittelverwendung (Stand: Mai 2022):

    • 4. Investitionsprogramm 2017-2020: in BW 85,5% der Mittel abgerufen

    • 5. Investitionsprogramm 2020-2021: in BW nur 21,3% der Mittel abgerufen (Bundesschnitt: 29,7%; NRW: 50%; Bayern: 35%).


Ab 2023

  • KiTa-Qualitätsgesetz (1. Lesung 12. Oktober; geplantes Inkrafttreten zum 1.1.2023)

    • Löst Gute-KiTa-Gesetz ab (5,5 Mrd. Euro an die Länder, Laufzeit 2019-2022)

    • Umfang knapp 2 Mrd. Euro pro Jahr für die Länder (über Änderung Finanzausgleichsgesetz: Verteilung zusätzlicher USt-Punkte an die Länder entsprechend der Einwohneranteile; insgesamt 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024)

    • Stärkere Schwerpunktsetzung, v.a. auf bedarfsgerechtes Angebot, Betreuungsschlüssel, Fachkräftegewinnung, sprachliche Bildung und Kindertagespflege.


Wichtige Änderung bzgl. Kita-Gebühren:

  • künftig keine Finanzierung von neuen Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern. Bereits eingeführte Entlastungen können aber fortgesetzt werden, sofern die vom Gesetz vorgesehene Schwerpunktsetzung sichergestellt ist.

  • Statt pauschale Senkung der Gebühren über den Bund zu finanzieren, soll es künftig mehr soziale Gerechtigkeit bei der Ausgestaltung der Elternbeiträge geben: zukünftig sollen stärker als bisher das Einkommen, die tägliche Betreuungszeit und die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie verpflichtende Staffelungskriterien sein. Diese verpflichtenden Staffelungskriterien hatten die Länder im Bundesrat abgelehnt, wir halten daran fest.


  • Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (Laufzeit 2016-2022)

    • Konzept: Geförderte Kindertageseinrichtungen erhalten Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte zur Förderung frühkindlicher Sprachentwicklung, seit 2021 mit zusätzlichem Schwerpunkt auf die Integration digitaler Medien in die frühkindliche Sprach- und Medienbildung

    • richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf

    • Bundesprogramm läuft Ende 2022 aus, viele Länder (u.a. Hamburg, Niedersachsen, NRW) wollen eigenständig weiterfinanzieren – so wie es sein sollte, nachdem der Bund den Aufbau der Strukturen finanziert hat.

    • Mit dem Haushalt 2023 stellt der Bund 109 Mio. Euro für eine Übergangsfinanzierung von 6 Monaten zur Verfügung, dass Strukturen über den 31.12.2022 hinaus erhalten bleiben.

    • Künftig sollen Bundesländer die Arbeit der Sprachkitas über das KiTa-Qualitätsgesetz finanzieren (s.o.). Der Bundesrat fordert wie erwartet die Fortsetzung des Programms.


4. Flüchtlingsfinanzierung


  • 2020: Dauerhafte Erhöhung an den Kosten der Unterkunft (KdU) um +25 Prozentpunkte auf insgesamt 75 Prozent zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft in der Corona-Pandemie


  • Bewältigung der Kosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine:

    • Bund-Länder-Verabredung: Bund stellt 2 Mrd. Euro in 2022 zur Verfügung zur Aufnahme, Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

    • Schneller Rechtskreiswechsel, um UKR-Geflüchtete in den Rechtskreis SGB II zu bringen, sodass diese nicht länger auf Sozialhilfe (Länderaufgabe) angewiesen sind.

    • Verabredung in der MPK vom 2. November 2022: Bund erstattet den Ländern zusätzlich

      • in 2022: +1,5 Mrd. Euro (= 3,5 Mrd. Euro) zur Finanzierung UKR-Geflüchtete

      • in 2023: +1,5 Mrd. Euro zur Finanzierung UKR-Geflüchtete

      • ab 2023 jährlich 1,25 Mrd. Euro zusätzlich als flüchtlingsbezogene Pauschale für Geflüchtete, die aus anderen Ländern kommen.

  • Darüber hinaus wurden im Haushalt 2023 parlamentarische Beschlüsse gefasst

    • in der Einzelplanberatung mit Aufwüchsen für die Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (+ 24 Mio. Euro) auf 81,5 Mio. Euro; wichtige Orientierungsberatung für neu Zugewanderte, z.B. über Leistungen, Möglichkeiten des Spracherwerbs und Integrationsangebote zum Aufenthaltsrecht usw.; Durchführung über die Träger der Wohlfahrtsverbände (Caritas etc.), die dringend Planungssicherheit benötigten

    • Einigung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Bundesfinanzminister, dass zusätzlich 153 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, um den großen Bedarf an Integrationskursen zu decken. Wichtiger Beitrag des Bundes für schnelle Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt, auch Potenziale erfolgreicher Integration zu nutzen und negative Folgen und Folgekosten zu vermeiden.


5. Breitbandausbau und Verwaltungsdigitalisierung


Der Bund unterstützt Länder und Kommunen mit dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur (DIF), unter anderem beim Ausbau der Mobilfunknetze (5 Mrd. Euro aus Konjunkturmitteln bis 2025; Förderkulisse im Aufbau), mit der Breitbandförderung des Bundes, mit Finanzhilfen an die Länder zur Umsetzung des Digitalpaktes Schule (5 Mrd. Euro 2019 bis 2024). Der flächendeckende Breitbandausbau wird seit Sommer 2018 aus dem Sondervermögen gefördert, seither wurden 5,5 Mrd. Euro gebunden.


  • „Weiße Flecken-Programm“ – (2019 bis 2021)

    • Mittelabfluss lange Zeit schleppend, da die Förderrichtlinien aus dem CSU-geführten Verkehrsministerium bürokratisch und zugunsten des eigenwirtschaftlichen Ausbaus privater Telekommunikationsunternehmen ausgerichtet waren.

    • Zudem wurden – auch aufgrund europarechtlicher Vorgaben – niedrige Aufgriffschwellen (Förderung nur bei Anschlussgeschwindigkeiten unter 30 Mbit/s) angesetzt, sodass Förderungen nur bei sehr schlechtem Ausbaustand möglich waren.

    • Ergebnis: überschaubarer Erfolg des „Weiße-Flecken-Programms“


  • „Graue-Flecken-Programm“ zur Förderung des Gigabitausbaus – (seit Mitte 2021)

    • Förderung von Anschlüssen bis 100 Mbit/s; Ausbau v.a. mit Glasfasernetz

    • Bund übernimmt 50-70 Prozent der Kosten

    • Ausbau nimmt aufgrund des hohen Bedarf uns besserer Konditionen Fahrt auf

    • Insgesamt stellt der Bund 12 Milliarden Euro zur Verfügung.

    • Aufgrund der hohen Nachfrage ist der im Haushalt 2022 vorgesehene Fördertopf (mit Rekordvolumen von 3,1 Mrd. Euro) schon Ende Oktober voll ausgeschöpft;

      • eigentlich gutes Zeichen, nachdem die Mittel lange nicht abflossen. Kein ungewöhnlicher Vorgang, dass Fördermittel aufgrund hoher Nachfrage vorzeitig erschöpft sind (zielgenaue Planung ist kaum möglich, da Antragsverhalten von externen Faktoren abhängt). Aber: ungünstige und viel zu späte Kommunikation durch das Bundesministerium, die Unsicherheit erzeugt hat. Laut BMDV können alle Anträge, die bis 17.10. eingereicht wurden, bearbeitet und finanziert werden.

      • Im Haushalt 2023 stehen erneut 3,1 Mrd. Euro zur Verfügung.

      • Förderrichtlinie wird aktuell im BMDV überarbeitet, wir setzen uns im Bundestag dafür ein, dass es zu keiner Förderlücke kommt.


Onlinezugangsgesetz OZG

  • Bund, Länder und Kommunen setzen gemeinsam die Verwaltungsmodernisierung / Digitalisierung von Verwaltungsleistungen um. Der Bund hatte von 2020 bis 2022 insgesamt 3 Mrd. Euro aus Konjunkturmitteln zur Verfügung gestellt. Die Länder – auch Baden-Württemberg – haben die Mittel aber nur in geringem Umfang abgerufen.

  • Die Konjunkturmittel stehen planmäßig nur bis Ende 2022 zur Verfügung.

  • Aufgrund der geringen Mittelabflüsse können die Mittel teilweise übertragen werden, sodass in 2023 insgesamt 750 Mio. Euro zur Verfügung stehen (375 Mio. im Haushalt, und insgesamt 383 Mio. Euro aus übertragbaren Ausgaberesten). In den Folgejahren wird das BMI die nicht verausgabten Mittel der 3 Mrd. Euro erneut beim Bundesfinanzminister anmelden.

  • Maßgabebeschluss des HHA, dass nicht verausgabte Mittel (Ausgabereste) auch nach 2023 zur Verfügung stehen (sollen).

[1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2022/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-bundespolitik-und-kommunalfinanzen-in-krisenzeiten-pdf.pdf?__blob=publicationFile

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