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Zulassungsstopp bei Integrationskursen: Frühzeitige Integration darf nicht durch die Vorgehensweise des BAMF beschränkt werden

  • macitkaraahmetoglu
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmer an Integrationskursen verhängt. Begründet wird die Entscheidung mit finanziellen Herausforderungen und stark gestiegenen Teilnehmerzahlen – von rund 100.000 in den Jahren 2020/21 auf zuletzt über 300.000 pro Jahr. Künftig werde das Angebot wieder "gezielter gesteuert".

 

Betroffen sind vor allem Asylbewerber*innen im laufenden Verfahren, Geduldete sowie Geflüchtete aus der Ukraine und Unionsbürger*innen – also Menschen ohne gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme. Wer bereits zugelassen ist oder einen Anspruch hat, kann weiterhin teilnehmen. Auch Selbstzahler*innen sind nicht ausgeschlossen.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bewusst und mit Erfolg in den Haushaltsverhandlungen zum Bundeshaushalt 2026 für eine auskömmliche Finanzierung sowohl für verpflichtende als auch freiwillige Integrations- und Sprachkurse eingesetzt. Für das Haushaltsjahr 2026 wurden 1,06 Milliarden Euro für die Kurse bereitgestellt. Diese Mittel wurden durch den Deutschen Bundestag gegenüber dem Regierungsentwurf um 110 Millionen Euro erhöht. Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der CDU/CSU vereinbart, Integration zu fördern, in sie zu investieren und die Integrations- und Sprachkurse fortzuführen.

 

Der Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmer*innen ist ohne Abstimmung mit der SPD-Bundestagsfraktion erfolgt. Ich halte diese Entscheidung integrations-, gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisch für falsch. Meine Haltung hat Gründe: Die Integrations- und Sprachkurse sind für eine gelungene Integration und ein funktionierendes Migrationssystem unverzichtbar. Sie bilden das zentrale Element, um Zugewanderten beim Spracherwerb sowie bei ihrer Orientierung und Integration in unsere Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen. Insbesondere angesichts des bestehenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels sind die Integrations- und Sprachkurse unerlässlich. Die wichtige Sprachförderung darf nicht für die Menschen eingeschränkt werden, die sie am dringendsten benötigen und motiviert sind, sich in unsere Gesellschaft und unseren Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Integrations- und Sprachkurse auch für freiwillige Teilnehmer*innen geöffnet bleiben. Frühzeitige Integration darf nicht durch die Vorgehensweise des BAMF beschränkt werden. Unser Ziel muss sein, Integration und Teilhabe von Anfang an zu stärken und hochproblematische Parallelstrukturen zu verhindern.

 

Ich bin mir der durch den Zulassungsstopp entstehenden prekären Situation bewusst – sowohl für die Kursträger als auch für die Betroffenen selbst. Wir Sozialdemokraten im Bundestag arbeiten daher mit Hochdruck an einer Lösung.

 
 
 

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